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Kind krank – das gilt für berufstätige Eltern

Grippeviren, Windpocken und Brechdurchfall nehmen keine Rücksicht auf Meetings, Geschäftsreisen oder wartende Kundschaft. Krank werden kann jeder mal. Doch im Gegensatz zu einem Erwachsenen können kranke Kinder nicht allein daheim im Bett bleiben. Sie brauchen Pflege und  Betreuung. Eltern kennen das Phänomen: Abends ein gesundes Kind ins Bett zum Schlafen gelegt, am nächsten Morgen ein krankes Kind geweckt. Der Blick in fiebernde Augen belastet viele Mütter und Väter gleich zweimal. Der erste Gedanke: „Armes Würmchen, was hast Du nur?“, der zweite: „In der Arbeit anrufen, absagen – schon wieder.“

Der Krankenstand eines Kindes betrifft in der Regel immer einen Elternteil, der zur Betreuung bei dem kleinen Patienten bleibt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben  grundsätzlich das Recht, zu Hause zu bleiben, um ihr akut krankes Kind zu pflegen. Für erkrankte Kinder bis zwölf Jahren übernimmt die Krankenkasse unter bestimmten  Voraussetzungen einen Großteil des Verdienstausfalls und zahlt Kinderkrankengeld.

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