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Arbeitszeitverkürzung vor dem Ruhestand

Spätestens Anfang 60 würden viele ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Job gerne kürzertreten, aber: Welche Folgen hätte das für Rente, Betriebsrente und Sozialversicherungen? Und: Was sind die arbeitsrechtlichen Regeln für eine Arbeitszeitverkürzung?

Vor dem Ruhestand schon einige Jahre im Job kürzertreten. So wünschen sich manche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Übergang in die Rente. Doch wer weniger verdient, zahlt auch weniger in die Sozialkassen ein. Das wirkt sich auch auf Rente und Krankengeld – häufig aber weniger auf das Arbeitslosengeld aus.

Ob die Arbeitszeit in den Jahren vor der Rente oder in der Mitte des Arbeitslebens verkürzt wird, spielt für die gesetzliche Rentenversicherung keine Rolle.

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