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Sozialhilfe für Senioren: Grundrentenzeiten bringen „Grundsicherung Plus“

Im kommenden Jahr werden wesentlich mehr Senioren Anspruch auf die „Grundsicherung im Alter“ haben. Das hat vor allem drei Gründe: Der wichtigste Grund: Ab Januar 2021 gilt bei der Grundsicherung im Alter ein neuer Rentenfreibetrag. Dieser sorgt dafür, dass in vielen Fällen ein erheblicher Teil der gesetzlichen Rente nicht als anrechenbares Einkommen gilt. Für jemanden, der vor dem Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung Anspruch auf eine Bruttorente von 510 Euro hat, bedeutet das beispielsweise: Bei der Berechnung des Sozialhilfeanspruchs werden nur 287 Euro als Einkommen berücksichtigt. Hiervon werden zudem noch die Beiträge zur Sozialversicherung abgesetzt.

Die Regelsätze steigen bei der Grundsicherung im Alter – genau wie bei Hartz IV – turnusmäßig zum 1.Januar 2021. Alleinstehenden Senioren stehen als Regelbedarf für den laufenden Lebensunterhalt (ohne Unterkunftskosten) ab 2021 monatlich 446 Euro zu (bisher: 432 Euro). Bei Paaren sind es insgesamt 802 Euro (bisher: 778 Euro).

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