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Girokonten: Sich auf Kündigungen durch die Bank vorbereiten

Banken und Sparkassen haben es sich in den vergangenen Jahren mit Preisanhebungen immer leicht gemacht. Sie erhöhten die Preise und teilten dies ihren Kunden einfach mit. Widersprachen diese nicht, galten die neuen Konditionen als vereinbart. Gab es ausnahmsweise Widerspruch, mussten die Kunden sich eine neue Bank suchen.

Im April dieses Jahres hat der Bundesgerichtshof jedoch entschieden, dass Banken und Sparkassen diese Gebühren zu Unrecht eingeführt beziehungsweise erhoben haben. Damit haben Kundinnen und Kunden einen Rückforderungsanspruch von Preisanhebungen, die seit 1. Januar 2018 stattgefunden haben.

 

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