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Im Ruhestand die Rente aufstocken: Rentenplus für jobbende/pflegende Rentner

Mit relativ geringem finanziellem Einsatz können Millionen Senioren auch nach Erreichen des regulären Rentenalters ihre gesetzliche Rente nochmals aufbessern. Weit mehr als eine Million Rentner jobben noch (nebenher) und fast ebenso viele pflegen einen Angehörigen. Meistens ihren Ehepartner. Diese pflegenden oder erwerbstätigen Senioren können ihre Rente nochmals erhöhen.

Wer einen pflegebedürftigen Angehörigen (ab Pflegegrad 2) betreut, erwirbt hierdurch vielfach Rentenansprüche. Für pflegende Rentner, die bereits das reguläre Rentenalter erreicht haben und die volle Altersrente erhalten, gilt dies jedoch nicht. Es gibt aber eine Ausnahme: Indem sie vorübergehend auf ein Prozent ihrer Altersrente verzichten und somit eine Teilrente erhalten, können reguläre Altersrentner durch die ehrenamtliche Pflege eines Angehörigen oder Bekannten neue Rentenansprüche erwerben. Der zeitweise Verzicht auf einen kleinen Teil der Rente bringt ab dem Folgejahr ein deutliches Rentenplus.

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