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Versorgungsausgleich – Wenn geschiedene Gatten ihre Renten teilen

Beschließen Ehepartner sich scheiden zu lassen, rollt eine Lawine an Themen auf sie zu. Neben der Teilung des gemeinsam erwirtschafteten Vermögens und der Unterhaltsthematik steht die Teilung der in der Ehe erworbenen Rentenansprüche, der sogenannte Versorgungsausgleich, an.

Der Versorgungsausgleich bekommt von vielen Scheidungsparteien im Gegensatz zur Vermögensteilung wenig Beachtung. Der Rentenantritt ist für die Ehegatten zum Scheidungszeitpunkt meist in weiter Ferne. So setzten sie sich eher mit Themen des Hier und Jetzt auseinander, die ihnen aktuell wichtig sind: Sorgerecht, Unterhalt, Vermögen und das Porzellan von Erbtante Anni. Dabei handelt es sich beim Versorgungsausgleich um Rentenpositionen, Altersvorsorge und oft wirklich hohe Summen. „Gerade in Zeiten der allgemeinen gesellschaftlichen Alterung gewinnt der Ausgleichsanspruch immer mehr an Bedeutung“, sagt auch Beate Winkler, Fachanwältin für Familienrecht.

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