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Witwen-/Witwerrente: Finanzielle Hilfe für Hinterbliebene

„Bis dass der Tod euch scheidet“ – für viele Paare ist dies leider schmerzliche Tatsache. Nach dem ersten Schock über Tod und Verlust eines nahen Menschen, sehen sich Hinterbliebene einer Menge Themen ausgesetzt, die sie plötzlich alleine stemmen müssen. Und nicht selten kommen früher oder später auch noch finanzielle Sorgen dazu. Denn mit dem Tod des Partners fällt ein Haushaltseinkommen, Rente oder Gehalt ja quasi vom einen auf den anderen Tag weg.

In Deutschland gibt es als Unterstützung für Hinterbliebene die sogenannte Witwen- und Witwerrente. Seit Einführung der Hinterbliebenenleistung im Jahr 1911 – damals nur für Witwen – hat sich im Hinterbliebenenrecht einiges geändert. So können seit 1986 auch Witwer eine Hinterbliebenenrente und seit 2005, außer traditionellen „Ehegatten“, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner beim Tod des Partners oder der Partnerin die Leistung erhalten.

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