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Bürgergeld

Im kommenden Jahr wird in Deutschland das Bürgergeld eingeführt. Es löst das bisherige Hartz IV-System (Arbeitslosengeld II / ALG 2) ab. Nach dem Bundestag stimmte am 25. November 2022 auch der Bundesrat der Sozialreform zu. Wer im Dezember 2022 bereits Arbeitslosengeld II erhält, bekommt ab Januar automatisch und ohne Antrag stattdessen Bürgergeld. Die Regelleistungen fallen dabei um ein gutes Zehntel höher aus als bisher. Wichtig für die derzeitigen Hartz IV-Bezieher ist dabei, dass ab Januar bereits höhere Leistungen ausgezahlt werden. Die Januar-Überweisungen sollen schon am 30. Dezember 2022 auf den Weg gebracht werden.
Darüber hinaus haben viele Menschen Anspruch auf das neue Bürgergeld, die bislang keine Hartz IV-Leistungen erhalten haben. Dafür sorgen vor allem großzügigere Regelungen bei der Anrechnung von Vermögen. Der Antrag auf Bürgergeld wird beim örtlichen Jobcenter gestellt.

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