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Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung

Rund vier Milliarden aus 2023 ungenutzt – Verfallsdatum: 30. Juni 2024

Ungefähr vier Milliarden Euro haben Pflegebedürftige im Jahr 2023 allein an Entlastungsansprüchen liegen lassen – also bares Geld, dass der Staat ihnen zur Unterstützung zur Verfügung stellt. Doch noch ist nichts verloren. Die Leistungen können bis Ende Juni dieses Jahres noch genutzt werden – etwa für einen ausgedehnten Frühjahrsputz oder für eine Kurzzeitpflege.

Entlastungsbetrag: Hilfe im Haushalt, Begleitung bei Arztbesuchen und beim Spazierengehen oder eine mehrwöchige Kurzzeitpflege im Heim – für solche Leistungen stehen allen zu Hause lebenden Pflegebedürftigen pro Monat 125 Euro zur Verfügung, jährlich also 1.500 Euro. So sollen die Angehörigen, die sonst die Betreuung übernehmen, entlastet werden.

Wir erklären Ihnen, was der Entlastungsbetrag genau ist und wie Sie diesen verwenden können.

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