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Hohe Heizkosten – Unterstützung für Arbeitnehmer und Familien

Allen Beschäftigten steht die steuerpflichtige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro zu. Diese wird automatisch und ohne Antrag vom Arbeitgeber ausgezahlt – sie wird aber nur selten die erhöhten Kosten decken. Oft dürften selbst Arbeitnehmer mit mittlerem Einkommen im kommenden Winter gezwungen sein, zu frieren oder sich wegen der explodierenden Energiekosten zu verschulden. Es gibt aber auch die Alternative, über den eigenen Schatten zu springen und staatliche Sozialleistungen zu beantragen. Wer warm und schuldenfrei durch den Winter kommen will, dem bleibt häufig nur der Antrag auf aufstockendes Arbeitslosengeld II (ALG II, häufig auch Hartz IV genannt), den Kinderzuschlag oder ab Januar 2023 auf das neue Bürgergeld.

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