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Kinderzuschlag: Noch immer viel zu selten beantragt

Das Kindergeld beträgt seit Januar 2023 für jedes berechtigte Kind 250 Euro. Zusätzlich zum Kindergeld gibt es für Familien mit niedrigem bis mittlerem Einkommen den Kinderzuschlag (KiZ). Dieser steigt 2023 auf ebenfalls bis zu 250 Euro pro Kind (bisher: 229 Euro) – insgesamt sind das dann 500 Euro. Der Antrag auf den KiZ wird – wie der Kindergeldantrag – bei der Familienkasse der Arbeitsagentur gestellt. Für knapp 800.000 Kinder zahlten die Familienkassen im Dezember 2022 diesen Zuschlag. Würden alle Leistungsberechtigten den KiZ beantragen, wären es wohl mehr als doppelt so viele. 2023 ist mit vielen Neuanträgen zu rechnen, weil die Leistung zum einen erhöht wurde und außerdem nun auf Dauer beim KiZ erleichterte Voraussetzungen gelten. Familien, die diese Leistung bereits Ende 2022 bezogen haben, müssen von sich aus nicht aktiv werden – der Auszahlungsbetrag wird ab Januar automatisch angepasst. Wenn der Bewilligungszeitraum Ende 2022 endete, muss der KiZ jedoch erneut beantragt werden.

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