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Sparen bei der GKV – So lassen Sie sich von Zuzahlungen befreien

Sammeln Sie gewissenhaft alle Belege, die Ihre Ausgaben für Ihre Gesundheit dokumentieren? Gemeint sind Kassenzettel über Zuzahlungen in der Apotheke oder auch Nachweise über Zuzahlungen zu Krankengymnastik-Rezepten oder zu Heilmittelverordnungen. Es kann sich lohnen, mal einen Kassensturz zu machen, vor allem zu Beginn eines Jahres. Denn jeder muss sich nur bis zu einer bestimmten Summe an den Kosten für Verordnungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beteiligen. Ist ein Grenzwert
überschritten, ist eine Befreiung von künftigen Zuzahlungen möglich oder Sie können sich zu viel geleistete Zahlungen zurückerstatten lassen. An  Sachleistungen wie Arzneimitteln, Krankengymnastik, medizinischen  Hilfsmitteln oder an einem Krankenhausaufenthalt müssen sich Versicherte in Form von Zuzahlungen finanziell beteiligen. Meist sind es geringe Summen. Aber wer kontinuierlich auf medizinische Hilfe angewiesen
ist oder wer viele Familienmitglieder hat, die immer wieder krank und auf ärztliche Verordnungen angewiesen sind, weiß, dass über das Jahr hinweg beträchtliche Summen zusammenkommen können.

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