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Das Erbe sichern – den Nachlass verwalten

Wenn jemand verstirbt und dadurch seinen Ehepartner und die leiblichen Kinder hinterlässt, entsteht zwangsläufig eine Erbengemeinschaft, die
aus den gesetzlichen Erben besteht. Das bedeutet im Klartext: Der  Nachlass gehört allen gemeinsam. Niemand kann über einzelne Nachlassgegenstände allein verfügen. Auf individuelle Interessen nimmt das Gesetz keine Rücksicht. Beabsichtigt zum Beispiel ein Miterbe, das Familienheim zu veräußern, müssen sich auch die übrigen Erben damit einverstanden erklären. Jeder Miterbe, egal, wie hoch sein Erbanteil ausfällt, muss zustimmen. Andererseits kann aber auch jedes Mitglied der Erbengemeinschaft sein Veto gegen dieses Vorhaben einlegen. Die Praxis  legt offen, dass der Zoff ums Erbe geradezu programmiert ist.

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