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Depotübertrag: Tapetenwechsel fürs Vermögen

Wer mit seinen Wertpapieren zu einer anderen Bank umzieht, muss einige Besonderheiten beachten, um nicht unnötig Steuern zu zahlen.
Für einen Depotwechsel kann es verschiedene Gründe geben. Sei es, dass ein Sparer mit seiner bisherigen Bank oder Fondsgesellschaft nicht mehr zufrieden ist und zu einem günstigeren Anbieter wechseln möchte. Auch ein Wohnsitzwechsel vom Ausland ins Inland oder einfach berufsbedingt oder privat von einer Stadt in die andere kann den kompletten Wechsel der Bankverbindung notwendig machen. Auch die familiären Wechselfälle des Lebens können für einen Umzug des Sparvermögens verantwortlich sein. Denkbar ist zum Beispiel, dass der bisherige Depotinhaber verstorben ist und sein Wertpapiervermögen im Rahmen der Erbschaft auf seine Erben übertragen wird. Auch wer mit „warmer Hand“ Aktien oder Fondsanteile an Kinder, Enkel oder den Ehepartner verschenken möchte, kommt um einen Depotübertrag nicht herum. Für diese Vorgänge interessiert sich im Hintergrund immer das Finanzamt – es will Abgeltungsteuer auf realisierte Kursgewinne oder laufende Zins- und Dividendenerträge erheben und bei Erbschaften und Schenkungen, soweit die persönlichen Freibeträge überschritten sind, Erbschaft- oder Schenkungsteuer kassieren. Damit dem Fiskus nichts verloren geht, werden den Banken, Brokern und Fondsgesellschaften umfangreiche Mitteilungspflichten aufgebürdet.

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