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Vermögenswirksame Leistungen

Millionen Beschäftigte in Deutschland sparen mit  Vermögenswirksamen Leistungen (VL). Dazu erhalten VL-Sparer bis zu 40 Euro monatlich von ihrem Arbeitgeber. Die Höhe der Zuwendung ist bei vielen Berufsgruppen im Tarifvertrag geregelt. Es können aber auch individuelle Regelungen im Arbeitsvertrag vereinbart sein. Die  Vermögenswirksamen Leistungen fließen in einen Spar- oder Kreditvertrag ein. Dabei handelt es sich um freiwillige Zahlungen des Arbeitgebers, ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.  Das Gehaltsextra dient dem privaten Kapitalaufbau, dem Erwerb von Wohneigentum oder der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Liegt das Einkommen unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen, fördert der Staat die VL zusätzlich mit Prämien. Lesen Sie, wie  Vermögenswirksame Leistungen funktionieren und welcher Ertrag möglich ist.

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